AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Praxis Wendepunkt, Niebüll
Wenke Eßing, Heilpraktikerin für Psychotherapie

§ 1 Gegenstand:

Als KlientIn meiner Praxis, können Sie eine psychotherapeutische Behandlung und/ oder eine Einzel- bzw. Paarberatung in Anspruch nehmen. Weder die Psychotherapie noch die Beratung ersetzen eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Ihr konkretes Behandlungsziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch und nach Absprache auch alternative Behandlungsmethoden. Die Behandlung zielt darauf ab, Sie darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit über Ihre weitere Zukunft zu gewinnen, Ressourcen für die Zielerreichung zu aktivieren und Sie bei Veränderungen in Ihrem beruflichen und privaten Alltag professionell zu begleiten.

§ 2 Therapie- und Beratungserfolg:

Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

§ 3 Honorar:

Das Honorar für eine 60-minütige Sitzung wird vor Beginn der Arbeit entsprechend den Richtlinien der Praxis schriftlich vereinbart. Ich berechne den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung nach jeder Sitzung in bar oder nach schriftlicher Rechnungslegung. Der Honorarbetrag ist dann innerhalb von 3 Tagen per Banküberweisung zu zahlen. Es gelten folgende Preise:

Leistung Kosten in Euro
Erstgespräch   ( 30 - 40 Min.)  30,00 €
Einzelsitzung   ( 60 Min.)  60,00 €
Paarsitzung     ( 60 Min.)  60,00 €

 

§ 4 Kostenerstattung:

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jeder Patient und jede Patientin selbst sowohl für die Informationsbeschaffung als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens der Praxis für Psychotherapie.


§ 5 Termine und Ausfallhonorar:

Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung mit mir ein. Bei fest vereinbarten Terminen haben Sie den Vorteil, keine Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine anteilmäßig berechnen muss. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindesten 2 Werktage zuvor abgesagt wurde.

 

§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung:

Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.

 

§ 7 Schweigepflicht:

Die Praxis für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht in einer Praxis von Heilpraktikern schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, das bei einer Psychotherapie bei einen psychologischen Psychotherapeuten oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde.

 

§ 8 Zusatzvereinbarungen:

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie vor Beratungsbeginn Ihr Einverständnis zu einer Behandlung oder Beratung auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusatzvereinbarungen bedürfen generell der Schriftform.

 

§ 9 Gerichtsstand und Haftung:

Gerichtsstand ist Niebüll. Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.


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